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Riccardo: Insolvenz in Eigenverwaltung

Riccardo: Insolvenz in Eigenverwaltung

Am 02.07.2024 hat die Riccardo Retail GmbH und die Riccardo Deutschland GmbH Insolvenz in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Neubrandenburg beantragt. Das Amtsgericht hat den Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Der Geschäftsführer Stefan Götz bleibt im Amt und ist weiterhin handlungs- und weisungsbefugt. „Die wichtigste Botschaft ist, dass unser Geschäftsbetrieb ohne Einschränkung fortgeführt wird und wir alle Kunden weiterhin in gewohnter Qualität zufriedenstellen werden.“, sagt Geschäftsführer Stefan Götz.

Die Geschäftsführung wird unterstützt durch die Sanierungsexperten Michael Busching und Nils Krause, von der Kanzlei ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1-11, 18182 Rostock-Bentwisch.

Krisenursache sind neben der Corona-Pandemie und den gestiegenen Energiekosten die Expansion in die Schweiz, welche wirtschaftlich nicht erfolgreich war. Der Geschäftsbetrieb dort wurde bereits eingestellt.

Weiterhin hat der Markt für E-Zigaretten sich in den letzten Jahren gewandelt, so dass einige Standorte nicht mehr profitabel betrieben werden konnten. Trotz intensiver Gespräche mit den Vermietern sind hier einige nicht bereit die Konditionen den aktuellen Verhältnissen anzupassen.

Alle Mitarbeiter wurden von der Geschäftsführung über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte informiert. Die Löhne und Gehälter sind für drei Monate durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert.

Die Geschäftsführung will die Restrukturierung auch dazu nutzen, um den organisatorischen und finanziellen Rahmen für ein weiteres, langfristiges Wachstum zu schaffen.